Bauernregeln:
„Im Juli muss vor Hitze braten, was im September soll geraten.“
„Friert das Bier im Glase ein, wird Juli bald zu Ende sein.„
Gartenarbeit im Juli im Nutzgarten
Bauernregeln:
„Im Juli muss vor Hitze braten, was im September soll geraten.“
„Friert das Bier im Glase ein, wird Juli bald zu Ende sein.„
Gartenarbeit im Juli im Nutzgarten
Bauernregeln:
„Juni, mehr trocken als nass, füllt mit gutem Wein das Fass.“
„Wenn kalt und nass der Juni war, verdirbt er das ganze Jahr.“
Gartenarbeit im Juni im Nutzgarten
Bauernregeln:
„Mairegen auf die Saaten, dann regnet es Dukaten.“
„Trockener Mai – Wehgeschrei, feuchter Mai bringt Glück herbei.“
Gartenarbeit im Mai im Nutzgarten
Im Juni steht meist der erste Heckenschnitt an. Dabei ist zu beachten, dass keine darin brütenden Vogel gestört werden. Falls Vögel in der Hecke brüten, sollte der Heckenschnitt verschoben werden bis nach der Brut.
Weiterhin sind entsprechende max. Heckenhöhen einzuhalten, s. Kleingartenordnung Absatz 5.3:
Maximal erlaubte Heckenhöhen zu Hauptwegen, zu Nebenwegen
und zu sonst. Vereinsflächen: 1,2m
Maximal erlaubte Heckenhöhen an Außengrenzen zu priv. Grund-
stücken, zu Straßen, zu Feldern, Wäldern und Wiesen 2m.
Es wird eine Heckenbreite von 30cm empfohlen und möglichst ein leicht konischer Schnitt (oben schmäler als unten).
Innerhalb der Parzellen wird empfohlen Hecken nur bis zu einer Höhe von 0,5m zu halten. Somit ist selbst eine Sichtschutzhecke innerhalb der Parzelle nicht gestattet.
Wer einen Verjüngungsschnitt an seiner Hecke vornehmen möchte, sollte dies auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag des Folgejahres durchführen.