Unsere Arbeitsgrundlagen im Verein:
– das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Laut Gartenordnung ist die Nutzung von benzinbetriebenen Geräten grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten lediglich für die Pflege stark bewachsener Pflegegärten sowie im Rahmen von offiziellen Arbeitseinsätzen.
Wer Lust an einem Garten bekommen hat, der kann sich den Aufnahmeantrag gleich ausdrucken.
Kleingärten:
Erholung für die ganze Familie und Ausgleich zum Alltagsstress, Bundesweit sind rund 150.000 bis 200.000 Kleingärtnerfamilien von der Arbeitsmarktreform betroffen. Sie können jetzt aufatmen, denn Laube und Kleingarten stellen kein verwertbares Vermögen dar.