Arbeitseinsätze im Juli

Arbeitseinsätze im Juli sind wie folgt angesetzt:

1. Termin: 27.07.24 9:00 Uhr – 12 Uhr

Die Liste zum Eintragen befindet sich weiterhin an der Tür des Vereinsheimes.
Der Treffpunkt ist immer am Vereinsplatz.
Die max. Teilnehmerzahl ergibt sich aus der ausgehangenen Liste.
Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Arbeitseinsätze im Juni

Arbeitseinsätze im Juni sind wie folgt angesetzt:

1. Termin: 15.06.24 9:00 Uhr – 12 Uhr
2. Termin: 22.06.24 9:00 Uhr – 12 Uhr – Entfällt wegen zu geringer Teilnehmeranzahl

Weitere Termine werden noch bekannt gegeben.

Die Liste zum Eintragen befindet sich weiterhin an der Tür des Vereinsheimes.
Der Treffpunkt ist immer am Vereinsplatz.
Die max. Teilnehmerzahl ergibt sich aus der ausgehangenen Liste.
Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Arbeitseinsätze im Mai

Arbeitseinsätze im Mai sind wie folgt angesetzt:

1.Termin: 04.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr
2.Termin: 11.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr
3.Termin: 25.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr +++Achtung +++ Dieser Termin entfällt+++

Die Liste zum Eintragen befindet sich weiterhin an der Tür des Vereinsheimes.
Der Treffpunkt ist immer am Vereinsplatz.
Die max. Teilnehmerzahl ergibt sich aus der ausgehangenen Liste.
Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Heckenschnitt

Im Juni steht meist der erste Heckenschnitt an. Dabei ist zu beachten, dass keine darin brütenden Vogel gestört werden. Falls Vögel in der Hecke brüten, sollte der Heckenschnitt verschoben werden bis nach der Brut.

Weiterhin sind entsprechende max. Heckenhöhen einzuhalten, s. Kleingartenordnung Absatz 5.3:

Maximal erlaubte Heckenhöhen zu Hauptwegen, zu Nebenwegen
und zu sonst. Vereinsflächen: 1,2m

Maximal erlaubte Heckenhöhen an Außengrenzen zu priv. Grund-
stücken, zu Straßen, zu Feldern, Wäldern und Wiesen 2m.

Es wird eine Heckenbreite von 30cm empfohlen und möglichst ein leicht konischer Schnitt (oben schmäler als unten).

Innerhalb der Parzellen wird empfohlen Hecken nur bis zu einer Höhe von 0,5m zu halten. Somit ist selbst eine Sichtschutzhecke innerhalb der Parzelle nicht gestattet.

Wer einen Verjüngungsschnitt an seiner Hecke vornehmen möchte, sollte dies auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag des Folgejahres durchführen.