Heckenschnitt

Im Juni steht meist der erste Heckenschnitt an. Dabei ist zu beachten, dass keine darin brütenden Vogel gestört werden. Falls Vögel in der Hecke brüten, sollte der Heckenschnitt verschoben werden bis nach der Brut.

Weiterhin sind entsprechende max. Heckenhöhen einzuhalten, s. Kleingartenordnung Absatz 5.3:

Maximal erlaubte Heckenhöhen zu Hauptwegen, zu Nebenwegen
und zu sonst. Vereinsflächen: 1,2m

Maximal erlaubte Heckenhöhen an Außengrenzen zu priv. Grund-
stücken, zu Straßen, zu Feldern, Wäldern und Wiesen 2m.

Es wird eine Heckenbreite von 30cm empfohlen und möglichst ein leicht konischer Schnitt (oben schmäler als unten).

Innerhalb der Parzellen wird empfohlen Hecken nur bis zu einer Höhe von 0,5m zu halten. Somit ist selbst eine Sichtschutzhecke innerhalb der Parzelle nicht gestattet.

Wer einen Verjüngungsschnitt an seiner Hecke vornehmen möchte, sollte dies auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag des Folgejahres durchführen.

Jahreshauptversammlung 2023

Am 15.04.23 findet um 10:00 Uhr im Vereinshaus „Bogensportclub Glauchau e.V.“ am Beethovenweg in Glauchau die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Die Teilnehmer nutzen bitte den Parkplatz am „Stausee Glauchau“ bei der Albertsthaler Straße.

Die Details zum Ablauf der Jahreshauptversammlung entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Schaukästen in der Gartenanlage.