Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung im April 2024 wurden neue Vorstandsmitglieder gewählt. Die Auflistung der Vorstandsmiglieder finden sie hier: Vorstand
Archiv des Autors: vorstand
Gartenarbeit im Juni
Bauernregeln:
„Juni, mehr trocken als nass, füllt mit gutem Wein das Fass.“
„Wenn kalt und nass der Juni war, verdirbt er das ganze Jahr.“
Gartenarbeit im Juni im Nutzgarten
Gartenarbeit im Mai
Bauernregeln:
„Mairegen auf die Saaten, dann regnet es Dukaten.“
„Trockener Mai – Wehgeschrei, feuchter Mai bringt Glück herbei.“
Gartenarbeit im Mai im Nutzgarten
Arbeitseinsätze im Mai
Arbeitseinsätze im Mai sind wie folgt angesetzt:
1.Termin: 04.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr
2.Termin: 11.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr
3.Termin: 25.05.24 9:00 Uhr – 12 Uhr +++Achtung +++ Dieser Termin entfällt+++
Die Liste zum Eintragen befindet sich weiterhin an der Tür des Vereinsheimes.
Der Treffpunkt ist immer am Vereinsplatz.
Die max. Teilnehmerzahl ergibt sich aus der ausgehangenen Liste.
Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gartenarbeit im April
Bauernregeln:
„Bläst der April mit beiden Backen, gibt’s genug zu jäten und zu hacken.“
„Ist der April schön und rein, wird der Mai um so wilder sein.“
Gartenarbeit im April im Nutzgarten
Heckenschnitt
Im Juni steht meist der erste Heckenschnitt an. Dabei ist zu beachten, dass keine darin brütenden Vogel gestört werden. Falls Vögel in der Hecke brüten, sollte der Heckenschnitt verschoben werden bis nach der Brut.
Weiterhin sind entsprechende max. Heckenhöhen einzuhalten, s. Kleingartenordnung Absatz 5.3:
Maximal erlaubte Heckenhöhen zu Hauptwegen, zu Nebenwegen
und zu sonst. Vereinsflächen: 1,2m
Maximal erlaubte Heckenhöhen an Außengrenzen zu priv. Grund-
stücken, zu Straßen, zu Feldern, Wäldern und Wiesen 2m.
Es wird eine Heckenbreite von 30cm empfohlen und möglichst ein leicht konischer Schnitt (oben schmäler als unten).
Innerhalb der Parzellen wird empfohlen Hecken nur bis zu einer Höhe von 0,5m zu halten. Somit ist selbst eine Sichtschutzhecke innerhalb der Parzelle nicht gestattet.
Wer einen Verjüngungsschnitt an seiner Hecke vornehmen möchte, sollte dies auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag des Folgejahres durchführen.