Wichtige Information des Vorstands Thema: Nutzung von Benzin-Gartengeräten & Anfragen zu Ausnahmeregelungen

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

in unserer vergangenen Vorstandssitzung haben wir uns ausführlich mit den eingegangenen Beschwerden und Anfragen bezüglich der Nutzung von benzinbetriebenen Gartengeräten befasst.Zur aktuellen Sachlage: Laut unserer gültigen Gartenordnung ist der Einsatz von Benzin-Gartengeräten für die Gartenpflege in unserer Anlage nicht gestattet. Nach rechtlicher und organisatorischer Prüfung stellen wir klar: Der Vorstand hat keine Befugnis, individuelle Ausnahmeregelungen zu erteilen, die nicht ausdrücklich in der Gartenordnung vorgesehen sind.Die Gartenordnung wurde jedem Mitglied bei Übergabe des Pachtvertrages ausgehändigt. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich bereit erklärt, diese Regeln zu akzeptieren und einzuhalten.Wie es weitergeht: Ihre Anliegen und Rückmeldungen sind uns sehr wichtig. Da eine Änderung dieser Regelung nur durch die Gemeinschaft beschlossen werden kann, werden wir dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung setzen. Dort können wir gemeinsam als Verein diskutieren und eine tragfähige Lösung finden.Unsere Bitte an Sie: Bis zur Mitgliederversammlung gilt die bestehende Gartenordnung uneingeschränkt. Wir bitten Sie daher herzlich, von weiteren Anträgen auf Ausnahmeregelungen beim Vorstand abzusehen, da wir diese aus den genannten Gründen nicht genehmigen können.Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr rücksichtsvolles Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand