Unsere Arbeitsgrundlagen im Verein:
– das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Wer Lust an einem Garten bekommen hat, der kann sich den Aufnahmeantrag gleich ausdrucken.
Kleingärten:
Erholung für die ganze Familie und Ausgleich zum Alltagsstress, Bundesweit sind rund 150.000 bis 200.000 Kleingärtnerfamilien von der Arbeitsmarktreform betroffen. Sie können jetzt aufatmen, denn Laube und Kleingarten stellen kein verwertbares Vermögen dar.